Das ist bei INSPIRE zu tun
Ist man als Verwaltungseinheit von der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie betroffen, kann man die zu erledigenden Aufgaben grob folgendermaßen zusammenfassen:
- Bereitstellung von Geodaten zu bestimmten Datenthemen (gemäß Festlegung in den drei INSPIRE-Anhängen) in einem europaweiten standardisierten Datenmodell
- Bereitstellung von Metadaten sowie Suchdiensten für Metadaten inkl. deren regelmäßige Aktualisierung
- Aufbau von Organisationsstrukturen
- Aufbau und Betrieb geeigneter Netzwerkdienste und Technologien
- Treffen von Vereinbarungen über die gemeinsame Nutzung von Geodaten
- Überwachung der laufenden Umsetzungsprozesse mit Berichterstattung an die EU (übernimmt die GDI-DE)
- Teilnahme an einem jährlichen Monitoring