Als EU-Richtlinie erlassen, betrifft INSPIRE sämtliche Mitgliedsländer der Europäischen Union. Diese sind verpflichtet, den Aufbau einer GDI voranzutreiben.
Hierzulande ist INSPIRE deshalb in nationales Recht umgesetzt worden. Im föderalistischen Deutschland wurden somit ein Bundesgesetz (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG) sowie 16 Ländergesetze notwendig.
Für die konkrete Umsetzung hat man sich in Deutschland entschieden, Geodateninfrastrukturen auf verschiedenen Ebenen einzuführen: im Bund (GDI-DE) sowie in den Bundesländern (z. B. GDI-Hessen).
Im Bundesland Hessen findet sich die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie im Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) wieder. Darin verankert ist auch, wann die INSPIRE-Richtlinie zur Anwendung kommen muss. Die Richtlinie gilt, wenn …
Die INSPIRE-Richtlinie sowie das HVGG haben demnach auch Auswirkungen auf alle Landkreise, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie auf alle Behörden des Landes, auf Unternehmen, die unter behördlicher Aufsicht stehen, und auf einige weitere Institutionen (genaue Definition in § 32 HVGG).
Auf der kommunalen Verwaltungsebene gilt die Richtlinie allerdings nur dann für Geodaten, wenn deren Sammlung oder Verbreitung von einer Rechtsvorschrift des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes vorgeschrieben wird (§ 45 HVGG).
Für die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie auf kommunaler Ebene können sich Landkreise und Gemeinden freiwillig zusammenschließen und eine gemeinsame Geodateninfrastruktur schaffen, um dadurch vielfältige Synergien zu nutzen – die GDI-Südhessen ist hierfür ein gutes Beispiel.